Versicherungsschutz für "Selbstfahrer" (bis 20 km/h)

In landwirtschaftlichen Betrieben sind viele selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Einsatz. Aktuell und

noch im kompletten Jahr 2024 sind diese beitragsfrei über eine Betriebshaftpflicht mitversichert, wenn sie lediglich im eigenen Betrieb eingesetzt werden.

Landwirtschaftliche Maschine sammelt Strohballen auf einem Feld. Links darüber grünes Dreieck mit Text ‚Kompetent & Individuell‘