Krankenversicherung

Für die Landwirte ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zuständig. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen decken in der Regel lediglich ein Minimum der erforderlichen Leistungen. Um finanzielle Lücken, wie z.B. bei Zahnersatz oder bei Brillen, zu schließen, ist eine private Krankenzusatzversicherung notwendig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Leistungen in vielen Bereichen weiterhin reduziert werden.

Einige Leistungsspektren der privaten Krankenversicherung:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung Ein-/Zweibettzimmer
  • Kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten
  • Krankentagegeld
  • Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu 100 % möglich – auch für Inlays, Implantate und Kieferorthopädie
  • Geregelte Kostenerstattung für Brille und Kontaktlinsen

Es gibt auch Tarife für ambulante, homöopathische und psychosomatische Behandlung.

 

Wer sich mit dem Thema „Krankenzusatzversicherung“ beschäftigt, findet sich sehr schnell in einem Dschungel von unübersichtlichen Leistungskatalogen wieder. Mit dem Gesundheits-Check der LBV-U erhalten Sie konkrete Lösungen für Ihren gewünschten Bedarf an Gesundheitsvorsorge.

Für Landwirte stellt sich die spannende Frage: Was passiert, wenn eine ambulante Heilbehandlung länger als vier Wochen dauert oder eine stationäre länger als drei Monate? Hier greifen unsere Sonderlösungen für Landwirte. Mit günstigen Beiträgen kann ein individuelles Krankentagegeld vereinbart werden, damit die finanziellen Belastungen bzw. der Verdienstausfall aufgefangen werden können.

Lassen Sie sich ein konkretes Angebot von unseren LVB-U Spezialisten unterbreiten. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Unvorhergesehenes nicht zur Existenzbedrohung wird.