Basis- / Rürupversicherung

Basisversorgung als erste Schicht umfasst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gesellt sich die im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente (Rürup-Rente).

Alle Produkte der ersten Schicht unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge während der Ansparphase hingegen wirken als Sonderabzug steuermindernd. Besonders belastet werden die Jahrgänge 1955 bis 1965 durch das Alterseinkünftegesetz. Sie müssen ihre jährliche Sparleistungen auf bis zu 15 % steigern, wenn Sie ein Rentenniveau von 70 % des letzten Nettoeinkommens erreichen möchten.

In der Landwirtschaftlichen Alterskasse liegt der Rentenanspruch für jedes Beitragsjahr bei 13,49 Euro pro Monat (Stand: 1. Juli 2015).

Rürup-Rente – wichtige Eckpunkte:

Insbesondere für Selbstständige (Landwirte) und Freiberufler lohnt sich die Rürup-Rente.

  • Beiträge sind als Sonderausgaben geltend zu machen (2016: 82 % von 22.172,- Euro bei Ledigen; 44.344,- Euro bei Verheirateten; bis 2025 steigt der Sonderausgabenabzug auf 100 %)
  • Zahlung als Altersrente in Form einer monatlichen lebenslangen Leibrente
  • Frühester Rentenbeginn: vollendetes 60. Lebensjahr für Altverträge; ab dem Jahr 2012 erst mit 62 Jahren für neu abgeschlossene Verträge
  • Nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar
  • Hinterbliebenenschutz für den Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder sind in den Verträgen der LBV-U eingeschlossen
  • Ergänzende steuergeförderte Berufs-/Erwerbsminderungsabsicherung möglich
  • Pfändungsschutz

Bereits bei 45.000,- Euro zu versteuerndem Einkommen eines LAK-pflichtigen Landwirts/Landwirtin ergibt sich bei einem Sparaufkommen von 10.000,- Euro p.a. ein Steuervorteil von ca. 3.000,- Euro bei einem Ledigen. Bei Verheirateten liegt dieser bei ca. 2.300,- Euro.