Absicherung der Arbeitskraft / Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist die Basis für die Sicherung des Lebensstandards. Was aber, wenn Umstände eintreten, die dazu führen, dass kein regelmäßiges Einkommen zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards erzielt werden kann? In der Regel entstehen dann erhebliche finanzielle Probleme.

Die gesetzlichen Sozialsysteme stellen lediglich eine Grundsicherung dar und reichen bei Weitem nicht aus. Für alle Berufsgruppen – insbesondere für Landwirte – ist der Verlust der Arbeitskraft ein existenzielles Risiko. Ganz vorne für den Verlust der uneingeschränkten Arbeitskraft stehen psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Verschleißerscheinungen am Bewegungsapparat, z.B. Rückenleiden, Bandscheibenbeschwerden u.v.m.. Je früher Sie sich für einen Vorsorgeschutz entscheiden, desto günstiger sind die Beiträge und die Gesundheitsprüfung stellt in der Regel kein Problem dar. 

Die Lösung heißt:

Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung in ausreichender Höhe. Es ist eine umfassende Risikoanalyse erforderlich, damit bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auch ausreichend hohe Renten zur Verfügung stehen. Die persönlichen Verhältnisse und die finanzielle Situation sind bei jedem verschieden. Es muss deshalb eine individuelle Betrachtung und Beratung erfolgen.

Die LBV-U bietet hierzu für jede Lebenssituation und für sämtliche Risikobereiche maßgeschneiderte und innovative Lösungen an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot von unseren Spezialisten unterbreiten.

Rahmenverträge für Landwirte

Die LBV-U bietet Ihnen:

✓ Sonderkonditionen bei namhaften Versicherern
✓ vorteilhafte Sondereinstufungen
✓ Leistungsstarke Bedingungswerke
✓ bis zu 50 % Beitragsersparnis.

Dazu ein Beispiel: Für weniger als 100,- EUR/Monat kann ein 35-jähriger Landwirt eine monatliche Rente in Höhe von 1.500,- EUR bis zum Endalter von 65 Jahren absichern.

Ferner kann bei veränderter Lebenssituation (z.B. bei Heirat) die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung
 für Landwirte

Erwerbsunfähigkeit


Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern darüber hinaus nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zum 31.12.2000 – wie die Berufsunfähigkeitsrente – abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. 

Als erwerbsunfähig werden diejenigen bezeichnet, die wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben.

Eine Erwerbsunfähigkeit kann bei Landwirten sehr schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. 

Durch den Vergleich verschiedener Versicherer und als unabhängiger Makler können wir Ihnen preislich attraktive und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Angebote unterbreiten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot von unseren Spezialisten unterbreiten.

Verlust von Grundfähigkeiten


Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls eine monatliche Rente. Die Rente wird gezahlt, so lange die Beeinträchtigung besteht – unter Umständen lebenslang. Wenn beispielsweise durch einen Schlaganfall der Verlust der Sprachfähigkeit eingetreten ist, leistet die Versicherung unabhängig davon, ob mit dieser gesundheitlichen Einschränkung weiter einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.


Die Grundfähigkeitsversicherung bietet eine kostengünstige Möglichkeit der privaten Risikoversicherung für:

• Kinder
• Schüler, Auszubildende und Studenten
• Angestellte
• Hausfrauen und Mütter
• Selbstständige und Landwirte

Die Versicherung zahlt auch bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe 2 und 3.

Der Leistungsfall ist gegeben, wenn der Versicherte mindestens 12 Monate eine dieser Fähigkeiten verloren hat oder verlieren wird:

• Sehen
• Sprechen
• sich orientieren
• Hände gebrauchen

oder wenn mindestens drei der folgenden Aktivitäten nicht durchzuführen sind:

• Gehen
• Treppensteigen
• Knien oder Bücken
• Sitzen
• Stehen
• Greifen und Arme bewegen
• Heben und Tragen
• Auto fahren

Weitere Einzelheiten erörtert Ihnen gerne Ihr LBV-U Betreuerteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot von unseren Spezialisten unterbreiten.