Tier- und Tierertragsschadenversicherung

Für den Landwirt sind die Tiere sein wohl bedeutendstes Betriebskapital. Deswegen sollte sehr darauf geachtet werden, dass dieser Teil des Betriebs entsprechend abgesichert ist.  Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Tierertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Betrieb jedoch in der Nähe einer Sperrzone liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist.  

Auf Grund der immer komplexeren Lieferketten und großen Transportwegen nehmen die Gefahren und die Verbreitung von Tiersuchen sowie ansteckenden Tierkrankheiten immer mehr zu.

Grundsätzlich gibt es die folgenden beiden Absicherungsmöglichkeiten:

  • Ertragsausfall bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen 
  • Ertragsausfall bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen sowie zusätzlich bei übertragbaren Krankheiten und Diebstahl. 

Mögliche im Schadenfall versicherte Ertragsschäden, Mehrkosten und Mindererlöse sind z.B.:

  • Wiederbeschaffungskosten der Tiere 
  • Wegfall von Verkaufserlösen 
  • Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase
  • Erhöhte Tierarzt-, Untersuchungs-, Labor- und Desinfektionskosten 

Wir können Ihnen spezialisierte Rahmenverträge mit weiteren Zusatzdeckungen, wie Schäden infolge Salmonellen gemäß "Hühner-Salmonellen-Verordnung" Schäden infolge BHV-1 (Bovine Herpesvirus Typ 1) im Rinderbereich und Schäden durch "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" im Futtermittel und einem Haftungszeitraum bis zu 24 Monaten anbieten.  

Wir erstellen Ihnen gerne auf Basis Ihrer Betriebsangaben (Art und Anzahl der Tiere, durchschnittlicher Neuwert je Tier sowie dem Deckungsbeitrag) ein unverbindliches Angebot.  

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrer Sicherheit.