Haftpflicht

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. 

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun"), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen. Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten - auch für Kinder und Altenteiler.   

Folgende Besonderheiten sind in der landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten und ggf. zusätzlich zu versichern:  

  • Umweltschadenversicherung
  • erweiterte Produkthaftpflicht 
  • Weidebetrieb inkl. Flurschäden 
  • Gewahrsamschaden mit Einschluss Betriebs-, Brems- und Bruchschäden  
  • Pferdehaltung 
  • Nebengewerbe, wie z.B. Hofladen, Ferien auf dem Bauernhof, Lohnbetrieb, Winterdienst etc. 
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 

Um im Schadenfall richtig abgesichert zu sein, muss eine Änderung in der  aktuelle bewirtschaftete ha-Fläche (eigen und gepachtet) gemeldet werden. Des Weiteren ist es äußerst wichtig, dass die Mengen an Gülle, Jauche und Sickersäften sowie die Mengen Diesel und Öle korrekt angegeben sind.