Elektronik- / Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikanlage ist zumeist eine Anschaffung größeren Umfangs und eine Investition in die Zukunft. Aufgrund dessen sollte darauf geachtet werden, dass die Anlage gegen Schäden und den Ertragsausfall  abgesichert ist.  

Die Elektronikversicherung ersetzt den Sachschaden an der Anlage, der z. B. durch Feuer, Überspannung, Diebstahl, Sturm/Hagel, Marderverbiss oder auch Vandalismus entstanden ist. Die Versicherung kommt also für die Kosten auf, die aufgewendet werden müssen, um die Anlage wieder so herzustellen, wie sie vor dem Schadenereignis war.

Darüber hinaus ersetzt die Elektronikversicherung auch den Ertragsausfall / Nutzungsausfall der Anlage – also die entgangene Einspeisevergütung – nach einem versicherten Schadenereignis. Bezahlt wird dabei in der Regel ein fest vereinbarter Betrag pro kWp und Ausfalltag abzüglich der Selbstbeteiligung (zwischen € 1,50 – € 2,50 je kWp pro Tag).

Bevor die Photovoltaikanlage auf dem Dach angebracht ist, bieten einige Elektronikversicherer im Vorfeld eine sog. Montageversicherung an. Das bedeutet, dass beispielsweise die Module schon bevor die Anlage "ans Netz geht" gegen Einbruch/Diebstahl und Feuer versichert sind.

Die LBV-U hat viele Highlights bei den Elektronik- / Photovoltaikversicherungen zu bieten, die gerade in landwirtschaftlichen Betrieben wichtig sind:

  • Mitversicherung von Anlagen auf Gebäuden mit feuergefährlichen Stoffen ohne Zuschlag (Heu und Strohlagerung)
  • kein Beitragszuschlag bei Eigenmontage   
  • kein Beitragszuschlag/höhere Selbstbeteiligung bei fehlendem Blitzschutz bzw. Beitragsnachlass bei vorhandenem Blitzschutz  
  • Technischer Fortschritt gilt mitversichert  
  • Vorsorgeversicherung i.H.v. 20% - 50% der Versicherungssumme 
  • Ertragsausfall bis zu 12 Monaten