Private Vorsorge / Riesterversicherungen

Die Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen, beziehungsweise steuerliche Begünstigungen, geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente). Auch hier gilt, wie in Schicht 1: Die Rentenleistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, später in voller Höhe mit dem individuellen Satz zu versteuern.

Betriebliche Altersversorgung

Interessant für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Verschiedene Durchführungswege sind möglich
Sozialversicherungsfreiheit auch nach 2008

Wegen der Komplexität wird auf die betriebliche Altersversorgung hier nicht näher eingegangen. Anfragen beantwortet unser LBV-Betreuerteam gerne.

Riester-Rente

Förderberechtigt sind Personen, die im Beitragsjahr unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert sind, sowie Selbstständige, die der Versicherungspflicht unterliegen, Beamte, Kindererziehende in den ersten 3 Jahren nach Geburt des Kindes, geringfügige Beschäftigte mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wichtige Eckpunkte:

• Staatliche Förderung durch Zulagen (Grundzulage: 154,- Euro, Kinderzulage 185,- Euro; für Geburten ab 2008 erhöht sich die Zulage auf 300,- Euro) und Steuervorteile
• Sparleistung mind. 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (bei Landwirten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von vor 2 Jahren; mind. 60,- Euro; max. € 2.100,- Euro) abzgl. der Zulagen
• Mindesteinzahlung eines Sockelbetrages von 60,- Euro pro Jahr
• Sonderauszahlung von 30 % des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn (frühestens ab 60 Jahren bei Vertragsabschluß bis 2012; ab 2012 mit 62 Jahren) möglich
• Lebenslange gleichbleibende oder steigende Rente

Wichtige Hinweise zu Ihrem Riester-Vertrag