Maschinenbruchversicherung

Gerade in der Landwirtschaft werden immer größere, modernere und somit auch teurere Maschinen zum Einsatz gebracht.  Diese müssen entsprechend versichert werden. 

Eine Maschinenbruchversicherung schützt mit einer Allgefahrendeckung gegen Sachschäden. Erstattet werden entweder die Kosten für eine Reparatur oder, im Falle eines Totalschadens, der aktuelle Zeitwert. Oftmals wird von den Banken eine Maschinenversicherung verlangt, um den zur Anschaffung der Maschine in Anspruch genommenen Kredit, abzusichern. 

 

Die Maschinenbruchversicherung geht in der Deckung weit über eine Vollkaskoversicherung hinaus. So sind über das Vollkaskorisiko hinaus das Arbeitsrisiko mit den Maschinen sowie innere und äußere Betriebsschäden abgesichert. 

Ebenfalls wird die Entschädigung für Bedienfehler, Brems-, Betriebs- und Bruchschäden geleistet. Selbstverständlich ist das Feuer-, Diebstahl- und Unfallrisiko ebenfalls mit abgedeckt. Maßgebend für jede Maschinenbruchversicherung ist der Listenpreis (nicht der Anschaffungspreis) der entsprechenden Maschine.  

Versicherbar sind im Rahmen einer Maschinenversicherung alle stationären und fahrbaren Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die LBV-U hat mit ihren Produktgebern auf diesem Gebiet  exklusive Rahmenvereinbarungen geschlossen. Diese beinhalten unter anderem: 

• Mitversicherung innere Betriebsschäden
• Beitragsfreie Mitversicherung von Ersatzmaschinen
• Schäden bis zu einer bestimmten Schadenhöhe können sofort repariert werden
• Schadenverlaufsrabatt - Unterversicherungsverzicht bis zu 15 % des Listenpreises