Hagelversicherung

Wetterextreme wie Stürme, Hagelschlag und auch Starkregen nehmen immer mehr zu und verursachen hohe Schäden.

In der Hagelversicherung können fast alle Frucht- und Gemüsegattungen  sowie Sonderkulturen wie Getreide, Ölfrüchte, Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Hopfen, Obst und Wein gegen Schäden, die durch Hagel hervorgerufen werden, versichert werden.   

Darüber hinaus können viele Frucht- und Gemüsegattungen  sowie Sonderkulturen zusätzlich gegen die Gefahren Starkregen, Überschwemmung, Sturm und Frost versichert werden.   

Zu beachten sind im Zusammenhang mit der Hagelversicherung folgende Punkte:  

• Verzicht auf die Rückstufung im Schadenfall
• Festbeiträge
• keine Nachschusspflicht 

Auf Grund der regionalen Risikounterschiede empfiehlt sich bei der Hagelversicherung ein detaillierter Vergleich der Versicherer.   

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot von unseren Spezialisten unterbreiten.