Gebäude und Inventar

Mit einer Gebäude- bzw. Inventarversicherung schützen Sie die Existenz Ihres Betriebs mit all seinen Gebäuden und dem beweglichen Inventar. Zum Inventar gehören neben der Betriebseinrichtung, Arbeitsmaschinen, Tiere und Erntevorräte. 

 

Diese Versicherungssparten decken Sachschäden an den Gebäuden sowie am landwirtschaftlichen beweglichen Inventar bis zum vollen Wiederherstellungswert (Neuwert) ab. Beim Deckungsumfang hat der Versicherungsnehmer die Auswahl zwischen den versicherten Gefahren Feuer inkl. Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden.
  
Bei den von der LBV-U vermittelten Gebäudeversicherungen handelt es sich um Neuwertversicherungen. Bei der Inventarversicherung kann zwischen Neu- und Zeitwert gewählt werden. Die Deckungskonzepte der LBV-U weisen darüber hinaus noch einige Erweiterungen des Versicherungsumfangs auf.

Erwähnenswert hierbei ist, dass bei nicht erfolgtem Wiederaufbau nach Brand, der Zeitwert entschädigt wird. Die  Aufräum- und Abbruchkosten sind zusätzlich bis zur Versicherungssumme versichert. Außerdem kann die sog. "Goldene Neuwert-Klausel" sowohl im Gebäude- als auch im Inventarbereich mitversichert werden. Gute Versicherungsbedingungen sehen zudem keine Kürzungen bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden vor. 

Im Rahmen der Inhaltsversicherung kann zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Dieses ist sinnvoll, damit im Schadenfall nicht nur die beschädigten Werte ersetzt werden, sondern zusätzlich Geld für die laufenden Kosten (Pacht, Leasingraten, Personalkosten). Denn ein Wiederaufbau nach einem Brandschaden kann bis zu 2 Jahren brauchen.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich bei Ihnen auf der Hofstelle. Denn gerade in diesem Bereich ist es wichtig, dass die Gebäude vor Ort von unseren erfahrenen Außendienstmitarbeitern aufgenommen und bewertet werden.