Versicherungsschutz für "Selbstfahrer" (bis 20 km/h)

In landwirtschaftlichen Betrieben sind viele selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Einsatz. Aktuell und

noch im kompletten Jahr 2024 sind diese beitragsfrei über eine Betriebshaftpflicht mitversichert, wenn sie lediglich im eigenen Betrieb eingesetzt werden.